| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt im Rahmen des beruflich zugelassenen Umfangs sowie wissenschaftliche Tätigkeiten einschließlich Lehrtätigkeit, Tätigkeit in berufsständischen Organisationen und in der berufsständischen Selbstverwaltung sowie politische und ehrenamtliche richterliche Tätigkeit, sofern sie ein angemessenes Maß nicht überschreiten. |