Jeder Partner vertritt die Partnerschaft jeweils einzeln. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB jeweils befreit.
Gegenstand
Einbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Beratung und Projektsteuerung sowie Planung, Bauleitung und Umsetzung der Architekten- und Ingenieurleistungen für Bau- und Industrieprojekte.