Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Wahrnehmung der Berufsaufgaben Beratender Ingenieure gemäß den Berufspflichten nach Baukammergesetz. Die für beratende Ingenieure bestehenden Pflichten werden von der Partnerschaft beachtet.