| Gegenstand | Die geschäftsmäßige Berufsausübung der Partner als Steuerberater und im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs einer allgemeine Unternehmensberatung sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Herr Wilhelm Felser ist zudem im Rahmen seiner Zulassung als Rechtsbeistand für die Partnerschaft tätig. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |