| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner nach Art. 3 BauKaG (Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau), d.h. die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens und insbesondere die Erstellung von Sachverständigengutachten. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Bauwesen unter Wahrnehmung der Berufsaufgaben des Bauingenieurs, des Beratenden Ingenieurs bzw. des Architekten, einschließlich der Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. |