Jeder Managing Partner und Local Managing Partner vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis der Local Managing Partner ist auf die Vertretung der Zweigniederlassung beschränkt. Im Übrigen sind die Partner von der rechtsgeschäftlichen Vertretung der Partnerschaft ausgeschlossen.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Ausübung der freien Berufe als Rechtsanwälte und Attorneys-at-Law.