Betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich zulässigen Tätigkeiten gemäß 33 i. V. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO. |