Code: Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. (093)
Gegenstand
Gemeinsame Berufsausübung als Architekten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur in allen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten (HOAI).