Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung des Berufs des Architekten, Erbingung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Generalplanung.