Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München
Nummer der Partnerschaft:
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PR 1752
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Landskron & Walkmann PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft
b)
München
c)
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit
vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar
sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr.
1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein
Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort
der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
a)
Die Partner vertreten gemeinsam.
b)
Partner:
Landskron, Bernadette, Steuerberaterin, München, *XX.XX.1986
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Partner:
Walkmann, Stefan, Steuerberater, München, *XX.XX.1985
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Partnerschaft
a)
10.10.2017
Lauktien
2
b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Partner:
Walkmann, Stefan, Steuerberater, München, *XX.XX.1985
von der Vertretung ausgeschlossen.
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Partner:
Landskron, Bernadette, Steuerberaterin, München, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der
Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
29.01.2018
Dorfmeister
3
a)
Name geändert, nun:
Landskron & Partner PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft
a)
02.10.2018
Dorfmeister
Abruf vom 04.01.2025