Ist nur ein Partner bestellt, so vertritt er die Partnerschaft allein. Sind mehrere Partner bestellt, so wird die Partnerschaft durch zwei Partner gemeinsam vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG. Die für die Beratenden Ingenieure nach dem BauKaG bestehenden Pflichten werden von der Partnerschaft beachtet.