Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung. Darüber hinaus ist Gegenstand der Partnerschaft jede weitere Tätigkeit der Partner, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfangs ausgebüt werden kann und ausgeübt wird. Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers sind nicht Gegenstand der Partnerschaft. Die Partnerschaft stellt den Partnern frei, Vorbehaltsaufgaben neben der Partnerschaft ausüben zu können. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.