| Gegenstand | Gemeinsame Ausübung der vertragsärztlichen und privatärztlichen Berufstätigkeit im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Form einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft i.S.v. §§ 33 Abs. 2 Ärzte-ZV, 18 Abs. 1 Berufsordnung für Ärzte Bayern sowie Vornahme aller dazu förderlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte. Zur gemeinsamen Berufsausübung gehören auch gutachterliche, konsiliarische, belegärztliche sowie honorarärztliche Tätigkeiten in diesem Fachbereich. Vom Gegenstand der Gesellschaft umfasst ist darüber hinaus die Vornahme aller für die vorgenannten Gegenstände förderlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte. |