Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.