Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die interprofessionelle gemeinschaftliche Berufsausübung, insbesondere Beratung und Betreuung von Mandanten auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts, die gemeinsame Ausübung der Steuerberatung, einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen, Tätigkeiten, die Rechtsanwälte und die nach § 59a BRAO zur gemeinschaftlichen Berufsausübung mit Rechtsanwälten zugelassenen Berufsträger ausüben dürfen, sowie Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer und die nach § 44b WPO zur gemeinschaftlichen Berufsausübung mit Wirtschaftsprüfern zugelassenen Berufsträger ausüben dürfen.