Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.