Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von Leistungen aus den Bereichen Architektur, Sachverständigentätigkeit. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.