| Gegenstand | Der gemeinsame Betrieb eines Ingenieurbüros, die Tätigkeit als Gutachter und alle damit zusammenhängenden Arbeiten, insbesondere im Bereich der Tragwerksplanung (Baustatik). Zudem die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Ingenieurkammergesetzes von Baden-Württemberg. |