| Gegenstand | Die Erbringung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Zweck der Partnerschaft ist die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und der Stadtplanung. |