| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung sowie darüber hinaus jede weitere Tätigkeit als Partner, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfangs ausgeübt werden kann und ausgeübt wird. |