Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Partnerschaft:
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PR 700245
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
STAUFFER & STAUFFER Steuerberatungsgesellschaft Part
mbB
b)
Mannheim
c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die
damit vereinbarten Tätigkeiten gern. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten iSv. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie zB Handels und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein
Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort
der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
a)
Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen
der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Partner:
Stauffer, Kai, Steuerberater, Schwetzingen, *XX.XX.1967
Partner:
Stauffer, Jens, Steuerberater, Brühl, *XX.XX.1971
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
25.04.2014
Melzer
Abruf vom 08.01.2025