Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des § 57 Abs. 4 Ziffer 1 Steuerberatungsgesetz sowie z. B. Handels- und Bankgeschäft, sind ausgeschlossen. Gegenstand der Partnerschaft ist auch die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.