Die gemeinsame vertrags- und privatärztliche Berufsausübung in der Rechtsform einer Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft können auch Kooperationen mit Krankenhäusern und anderen Diagnostik- oder Therapiezentren sein. Die Partnerschaft kann sich im Rahmen des berufs- und vertragsarztrechtlich Zulässigen auch an Gründung und Betrieb neuer Diagnostik- und Therapiezentren beteiligen. Gegenstand der Partnerschaft kann auch Abschluss und Durchführung von Verträgen über eine integrierte Versorgung oder die Teilnahme an anderen Formen der ärztlichen Versorgung sein.