Mitteilungsart Code : HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer 1
Letzte Eintragung 2020-12-09
▾ Rechtstraeger Bezeichnung › Bezeichnung aktuell KAPPHAN + PARTNER Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft mbB
Angaben Zur Rechtsform › Rechtsform Code : Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Sitz › Ort Villingen-Schwenningen
▾ Allgemeine Vertretungsregelung Auswahl vertretungsbefugnis › Vertretungsbefugnis Freitext Die Partner vertreten einzeln.
Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGBFreitext Die Partner können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Vertretungsberechtigte Jens Kapphan (Rolle 4) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Vertretungsberechtigte Hans-Reinhard Majewski (Rolle 5) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Vertretungsberechtigte Matthias Bacher (Rolle 6) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Vertretungsberechtigte Jochen Klaiber (Rolle 7) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand Gemeinsame Ausübung der Berufe des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwaltes im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen unter Ausschluss der Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Die Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers bleiben den einzelnen entsprechend qualifizierten Berufsträgern außerhalb der Partnerschaft vorbehalten.