Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insb. durch den Erwerb, das Halten, das Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere von Gesellschaften, deren Gesellschafter der Gründungsgesellschafter ist/war, so dass die Gruppe von Gesellschaften unter einer Gesellschaft zusammengefasst werden.