Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
die Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen i.S.d. §§ 34d ff. GewO (sowie alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte) mit Ausnahme der Tätigkeiten, die eine Zulassung nach § 32 KWG erfordern