Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Maßnahmen zur (Re)Integration von Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen oder Personen mit Vermittlungshemmnissen durch Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung; - die Wohlfahrtspflege und Jugend- und Altenpflege durch die Mitwirkung bei der Betreuung von Jugendlichen und alten und/oder kranken/behinderten Menschen; - Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge persönlicher Hilfsbedürftigkeit oder auf Grund ihrer wirtschaftlichen Lage auf Hilfe angewiesen sind.