Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Für die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken ist die Mitwirkung eines weiteren Prokuristen oder eines Geschäftsführers erforderlich:
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Für die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken ist die Mitwirkung eines weiteren Prokuristen oder eines Geschäftsführers erforderlich:
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften