| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - die Förderung des Wohlfahrtswesens - die Förderung der Volks- und Berufsbildung Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung. Das Zusammenwirken erfolgt mit den folgenden, ebenfalls steuerbegünstigten Gesellschaften, nachfolgend als „Kooperationspartner" bezeichnet: - Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaft mbH (AG Jena, HRB 502144) - REGIOMED REHA-Klinik Masserberg gemeinnützige GmbH (AG Jena, HRB 515461) - Ambulantes Zentrum Henneberger Land GmbH (AG Jena, HRB 502013) 4. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften einschließlich ihrer steuerbegünstigten Zweckbetriebe zu unterstützen und zu befördern und zwar: - Management- und administrative Dienstleistungen, insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personalwesen, im Controlling sowie in der Leistungsabrechnung einschließlich Betriebsführung - Beschaffungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen - Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen - IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen - Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen - Personalgestellungen - Sachmittelüberlassungen und Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter - Ausleihungen von Mitteln. 5. Die Gesellschaft kann ihre in § 2 Abs. 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch durch die Weitergabe von Mitteln an den Landkreis Hildburghausen oder dessen steuerbegünstige Beteiligungsgesellschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO erfüllen. 6. Ziel der Gesellschaft ist es, im Zusammenwirken mit den vorgenannten Kooperationspartnern eine wohnortnahe, bedarfsgerechte Versorgung im Landkreis Hildburghausen mit ambulanten, vor-, nach-, voll- und teilstationären medizinischen Leistungen einschließlich medizinischen Rehabilitationsleistungen sicherzustellen. Des Weiteren soll die Gesellschaft im Zusammenwirken mit den vorgenannten Kooperationspartnern Angebote zur Aus- und Weiterbildung ärztlicher und nichtärztlicher Heil- und Fachberufe im Landkreis Hildburghausen unterbreiten. 7. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung mittelbar oder unmittelbar dienen. Sie ist insoweit auch berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder zu pachten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. |