Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
(1) Autohandel für Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger sowie Export. (2) Autohandel für Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Export. (3) An- und Verkauf von Kfz-Teilen und Zubehör.