Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
a) Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung an Dritte; b) die gewerbsmäßige Personalvermittlung; c) Erbringung von Beratungsleistungen und Dienstleistungen für Dritte, insbesondere in Bezug auf Unternehmensberatung, Softwareberatung, Marketingberatung, Personalberatung, Projektberatung; d) Vermittlung resultierender Aufträge an Dritte; e) die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB gem. § 34i der GewO; f) Erbringung von weiteren Finanzdienstleistungen.