Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 521101
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Solarpark im Vitzerod GmbH
b)
Friedrichroda
Geschäftsanschrift:
Hinterm Riedzaun 1, 99894 Friedrichroda
OT Ernstroda
c)
die Projektentwicklung, Planung, Errichtung
und der Betrieb von Photovoltaikanlagen,
insbesondere einer Photovoltaik -
Freiflächenanlage in der Landgemeinde
Georgenthal, sowie die Erzeugung von
Wasserstoff durch Nutzung von
Solarenergie, die Errichtung und Betrieb
von E-Tankstellen, die Speicherung von
erneuerbaren Energien sowie die Nutzung
von erneuerbaren Energien für andere mit
der Energiewende in Zusammenhang
stehende Technologien
30.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hartmann, Simone, Gotha, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hoffmann, Ronny, Floh-Seligenthal, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2023, mit Nachtrag vom
24.07.2023.
a)
23.08.2023
Werner
Abruf vom 30.03.2024