Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 520921
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Chemolex GmbH
b)
Erfurt
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Arnstädter Straße 30, 99096 Erfurt
c)
der Handel mit genehmigungsfreien Waren
aller Art
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Alibeik, Dawud, Innsbruck / Österreich,
*XX.XX.1992
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2020.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2023 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht
Frankfurt am Main HRB 118646) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
23.06.2023
Werner
b)
Tag der ersten
Eintragung:
20.03.2020
2
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Arnstädter Straße 50, 99096 Erfurt
a)
07.08.2023
Kirchner
3
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Alibeik, Dawud, Innsbruck / Österreich,
*XX.XX.1992
Bestellt:
Geschäftsführer:
Parast, Kaveh Mihan, Absam / Österreich,
*XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
16.08.2023
Kirchner
Abruf vom 30.03.2024