Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
der Erwerb sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Beteiligung an anderen Unternehmen