Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft auf dem Gebiet der politischen Bildung, zum Beispiel Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, anbietet, organisiert und durchführt, wissenschaftliche Forschungstagungen und Colloquien zum Austausch über aktuelle Forschungsstände ausrichtet sowie (wissenschaftliche) Werke publiziert.