Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
- Erwerb von und Beteiligung an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich von Entwicklung und Vertrieb von Hard- und Software - spezifische Entwicklung von Anwendungssoftware - Entwicklung mobiler Applikationen und Anwendungen - Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Internetseiten und Onlineplattformen - Konzeption und Gestaltung von Druckerzeugnissen - Online-Handel mit Waren aller Art, außer Lebensmittel und genehmigungspflichtigen Waren - Soft -& Hardware-Architekturdesign - Vertrieb und Entwicklung von Hardware - UX/UI Design - IT-Beratung, wie damit jeweils verbundene Geschäfte, soweit gesetzlich keine Genehmigung hierfür erforderlich ist.