Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Beteiligung an anderen Unternehmen. Auch die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften sowie die damit verbundene Geschäftsführung und Vertretung ist gestattet.