Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, insbesondere das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Unternehmen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - in anderen Gesellschaften