Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
die Breitbandversorgung bzw. der Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien. Dazu gehören insbesondere die Errichtung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Betrieb von Breitband-, insbesondere Glasfasernetzen inkl. dazugehöriger Anlagen zur Breitbandversorgung sowie die Erbringung von Telekommunikations- und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Breitbandnetzen für ihre Gesellschafter und deren unmittelbaren Mitglieder bzw. Gesellschafter