Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Zucht und Aufzucht von Schweinen, die Schweinemast, die Landwirtschaft, der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.