Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, Erwerb und Halten von Beteiligungen, Übernahme der Geschäftsführung und auch der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, Vergabe von Geldmitteln und Darlehen, insb. an Gesellschaften, an denen Beteiligungen bestehen, und nur soweit es sich um eine Darlehensvergabe handelt, die keiner bankrechtlichen oder besonderen gewerblichen Erlaubnis bedarf.