Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 516871
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
American Junkyard UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Zella-Mehlis
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Sandiger Weg 2a - 4, 98544 Zella-Mehlis
c)
Handel mit US-Fahrzeugen, Handel mit
Ersatzteilen, Instandsetzung und Handel
mit Nutzfahrzeugen sowie Durchführung
von Fahrzeugtransporten und
Fahrzeugüberführungen
500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Leipold, Alexander, Coburg, *XX.XX.1964
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2018.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2020 hat die
Änderung der Ziff. 1 (Firma, bisher 'IVZM UG
(haftungsbeschränkt)', und Sitz, bisher Coburg, Amtsgericht
Coburg HRB 6295) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens)
des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
30.04.2020
Geilfuß
b)
Tag der ersten
Eintragung:
29.07.2019
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Meiningen vom 11.03.2022 (Az. IN 40/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der
Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Von
Amts wegen eingetragen.
a)
17.03.2022
Schroth
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 15.03.2022 (Az.
IN 40/22) aufgehoben worden. Von Amts wegen eingetragen.
a)
18.03.2022
Schroth
Abruf vom 11.12.2024