Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
- der Handel mit Waren diverser Art, insbesondere Bekleidung, Schmuck, Elektronik, Accessoires und Werkzeugen - der Vertrieb von Eigenproduktion wie z. B. Goldschmiedeartikel - Kauf, Verkauf, Verwaltung und Vermietung von Immobilien - das Halten und Verwalten von Beteiligungen.