Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 515817
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
TSL Power 2 Gas GmbH
b)
Bad Langensalza
Geschäftsanschrift:
Brunnenbau-Conrad Straße 1, 99947 Bad
Langensalza, OT Merxleben
c)
Dienstleistungen, Beratung, Produktion im
Bereich erneuerbarer Energien, das
Betreiben von Energieanlagen und Handel
mit Zertifikaten, Treibstoffe und
Düngemittel, die Veredelung von
Wasserstoff, der dazugehörige Handel und
alle damit verbundenen Tätigkeiten und
Rechtsgeschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Loick, Hubertus, Dorsten, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Brandes, Olaf, Damme, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2019.
a)
06.06.2019
Werner
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2023 hat die
Änderung des § 10 (Jahresabschluss und
Ergebnisverwendung) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
27.12.2023
Blauwitz
Abruf vom 30.03.2024