Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen; die Vermittlung von Immobilien und Darlehensverträgen nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO; die Vermittlung von Immobiliardarlehnsverträgen nach § 34 i GewO.