Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb eines Hospizes in Saalfeld.