Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, und zwar ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte.