Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Betrieb von Fotogeschäften, der Handel mit Fotoapparaten und Zubehör, Portraitfotografie mobil und stationär sowie der Betrieb eines Onlinehandels für Fotozubehör und Fotografie