Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
die Vermittlung von Versicherungsverträgen nach § 34 d GewO, die Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f GewO, die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräumen nach § 34 c Abs.1 Nr.1 GewO, die Vermittlung von Bausparverträgen und die Vermittlung von Darlehensverträgen nach § 34 c Abs.1 Nr.2 GewO und nach § 34 i GewO. Geschäft, die nach § 32 KWG i.V.m. § 43 KWG einer Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.