Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 512813
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
AMG-Sport-Consulting GmbH
b)
Ronneburg
Geschäftsanschrift:
Paitzdorfer Straße 5, 07580 Ronneburg
c)
- das Sport, Sportler- und
Eventmanagement
- die Spielervermittlung, Spielerbetreuung,
Auftragsvermittlung und
Unternehmensberatung.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hirsch, Roland, Kremmen OT Hohenbruch,
*XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2009, zuletzt geändert am
04.09.2015.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2016 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Kremmen, Amtsgericht
Neuruppin HRB 8794 NP) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
08.11.2016
Werner
b)
Tag der ersten
Eintragung:
09.03.2010
2
b)
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages
vom 28.12.2016 sowie des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der AMG-
Sport sp. z o.o. mit dem Sitz in Metno Male/Polen
(Amtsgericht Stettin/Polen, Nr. KRS: 0000647584, REGON:
365879067, NIP: 8581856496) verschmolzen. Die
Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht
liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die
Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende
Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
a)
14.08.2017
Thieme
Abruf vom 30.03.2024